• Willkommen
  • Therapieangebot
  • Therapieansatz
  • Kosten
  • Kontakt
PRAXIS SAGE

Kosten

Das Kostenerstattungsverfahren
Da ich eine Privatpraxis habe, verfüge ich nicht über eine Kassenzulassung.
Gesetzlich Versicherte müssen häufig sehr lange Wartezeiten in Kauf nehmen, bevor sie einen Therapieplatz bei einem Therapeuten oder einer Therapeutin mit Kassenzulassung erhalten. Diese können zwischen drei Monaten und einem Jahr liegen. Das ist oftmals nicht zumutbar. Deshalb erlaubt der Gesetzgeber das Kostenerstattungsverfahren nach §13.3 SGB V.
Das bedeutet, dass auch gesetzlich Versicherte eine Privatpraxis aufsuchen können und die Kosten für die Therapie im Rahmen einer Einzelfallentscheidung dennoch von der Krankenkasse getragen werden.

Alle für die Beantragung notwendigen Einzelheiten bespreche ich mit Ihnen in Ruhe während eines persönlichen Vorgespräches.

Privat Versicherte und Selbstzahler*innen
In der Regel werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie von privaten Krankenkassen oder der Beihilfe problemlos übernommen. Der Umfang der Kostenübernahme (z.B. Stunden pro Jahr oder Höhe der Erstattung) ist von den individuellen Vertragsbedingungen abhängig. Ich empfehle Ihnen daher, Informationen zu den übernommenen Leistungen und notwendigen Formalitäten bei Ihrer Krankenkasse einzuholen.
Für Selbstzahler*innen bestehen keinerlei Beschränkungen.

Paartherapie
Die Paartherapie ist keine Leistung der Krankenkassen und die Kosten müssen daher selbst getragen werden.
Unterstützt von Erstellen Sie mit anpassbaren Vorlagen Ihre eigene einzigartige Website.
  • Willkommen
  • Therapieangebot
  • Therapieansatz
  • Kosten
  • Kontakt